Inklusions-Liga Tischtennis (ILTT)


– Formelle Kriterien zur Einteilung –

(gültig ab 01. Juli 2025)

 

1. Spielberechtigung


1.1 Grundsatz

Spielberechtigt ist jede Person, die Tischtennis spielen möchte (spielberechtigte Person). Dazu zählen insbesondere:

  • Spielende Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) vom Versorgungsamt (beispielsweise an Morbus Parkinson erkrankte Personen),
  • aktive Personen im Para-Sport,
  • Spielende Personen ohne Beeinträchtigung (SPoB).

 

1.2 Keine LivePZ-Beschränkung für spielende Personen mit Beeinträchtigung

Für spielende Personen mit nachgewiesener Beeinträchtigung gelten keine Einschränkungen hinsichtlich ihrer Leistungs-Punkt-Zahl (LivePZ/TTR).

 

2. Nachweisverfahren für spielende Personen mit Beeinträchtigung

 

2.1 Schwerbehindertenausweis

Ein amtlicher Ausweis mit einem beliebigen Grad der Behinderung (GdB ≥ 20) genügt. Zusätzliche Kennzeichen (z. B. G, aG, B) sind nicht erforderlich.

 

2.2 Para-Klassifikation des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) e.V.

Die gültige Klassifikation bzw. ein Startpass wird anerkannt.

 

2.3 Ärztliches Attest

Falls kein amtlicher GdB vorliegt (z. B. bei Parkinson im Frühstadium), genügt ein fachärztliches Attest gemäß § 64 SGB IX - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
§ 64 Ergänzende Leistungen.

 

2.4 sonstige Nachweismöglichkeit

Im Falle, dass keiner der Nachweise von 2.1 – 2.4 zutrifft, ist ein formloser Antrag an den INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA) möglich. Dieser wird binnen einer Frist von 30 Tagen über die Einteilung in spielende Personen mit oder ohne Beeinträchtigung Auskunft geben.

 

3. Einteilungs- und Kontrollverfahren

 

3.1 Ersteinteilung

Erfolgt vor Saisonbeginn durch die Spielleitung. Einsprüche sind binnen 14 Tagen schriftlich möglich.

 

4. Einsatz von Hilfsmitteln und Sonderregeln

 

4.1 Zugelassene Hilfsmittel

Zulässig sind u. a.:

 

  • Rollstühle,
  • Griff-Adaptionen,
  • Tremor-Dämpfer,
  • akustische/visuelle Assistenzsysteme,
    sofern sie den Sportbetrieb nicht gefährden oder manipulieren.

 

4.2 Spielregeln bei gemischten Begegnungen

Bei Spielen zwischen Para- und Nicht-Para-Spielenden Personen gelten die ITTF-Para-Regeln, um Benachteiligungen zu vermeiden (z. B. Aufschlagregel bei Rollstuhlnutzung).

 

5. Verfahrensordnung bei Streitfällen

 

5.1 INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA)

Ein dreiköpfiger Ausschuss – mit mindestens einer Person mit eigener Beeinträchtigung – entscheidet in Abstimmung mit der Spielleitung über Streitfälle mit einfacher Mehrheit.

 

6. Inkrafttreten und Übergangsregelung

 

 Diese Kriterien treten am 01. Juli 2025 in Kraft.

Nachweise gemäß Abschnitt 3 sind spätestens bis zum 31. August 2025 nachzureichen.