"vorläufige" Spielordnung für die INKLUSIONS-Liga
Stand: 08/2025
Vorbemerkungen:
· Grundlage aller Begegnungen ist Fairplay – auf und neben dem Tisch.
· Der Punktspielbetrieb der INKLUSIONS-Liga ist als organisierter Übungsbetrieb anzusehen – das Mitmachen ist vorrangig.
· In der INKLUSIONS-Liga gilt ausschließlich die hier vorliegende „Spielordnung für die INKLUSIONS-Liga“.
Punkte, die hier nicht explizit geregelt sind, werden zwischen den Mannschaften einvernehmlich geklärt.
Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, dann entscheidet die Spielleitung, bei Bedarf unter Rücksprache mit dem
INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA).
Zur besseren Lesbarkeit wird durchgehend genderneutrale Sprache verwendet. Alle Formulierungen gelten für Personen jeden Geschlechts.
1. Spielberechtigung
1.1 Spielberechtigt sind alle Personen, die Tischtennis spielen (spielberechtigte Personen). Hierzu zählen insbesondere Personen aus der PingPongParkinson-Community, aus dem Bereich des Para-Sports sowie Spielende ohne Beeinträchtigung (SpoBs).
1.2 Für Spielende mit Beeinträchtigungen (z. B. Parkinsonerkrankte, im Para-Sport aktive Personen oder Rollstuhl-Nutzende etc,) gelten bei entsprechendem Nachweis (Punkt 2) keine Beschränkungen der LivePZ.
1.3 Für Spielende ohne Beeinträchtigung (SpoBs) gilt eine Beschränkung einer maximalen LivePZ von 1.300 zum jeweiligen Meldestichtag.
1.4 Jede Mannschaft darf mehrere Spielende ohne Beeinträchtigung (SpoBs) melden, jedoch pro Spiel höchstens einen Spielenden davon einsetzen.
1.5 Für Spielende aus anderen Verbänden des Deutschen Tischtennisverbandes gelten die Regelungen in den Abschnitten unter 1.2 und 1.3.
Alle Spielenden der genannten Gruppen dürfen sowohl in ihrer ursprünglichen Mannschaft als auch in der INKLUSIONS-Liga-Mannschaft gemeldet werden (Doppelt-Meldung).
Der Einsatz von Spielenden, die nicht in der INKLUSIONS-Liga gemeldet oder nachgemeldet (siehe Kapitel 4.7.) sind, führt zum Verlust des jeweiligen Spiels.
1.6 Personen ohne bisherige LivePZ starten jeweils zu Saisonbeginn mit 950 LivePZ.
1.7 Spielende, die ausschließlich in der INKLUSIONS-Liga spielen, können im TTLive als „passiv“ gemeldet werden und erhalten keine (kostenpflichtige) Spielberechtigungsnummer.
Für die Teilnahme in anderen Spielklassen des BTTV, auch beim Einsatz als Ersatzspielende, ist im Vorfeld des ersten Einsatzes die einmalige Beantragung einer Spielberechtigungsnummer im TTLive notwendig, sie werden dann „aktiv“.
1.8 Hat ein Verein mehrere INKLUSIONS-Liga-Mannschaften gemeldet, so dürfen Spielende der unteren in höheren Mannschaften unbegrenzt „Ersatz“ spielen.
Sie werden entsprechend ihrer aktuellen LivePZ-Position eingesetzt.
Der Einsatz von Spielenden aus einer höheren Mannschaft in einer niedrigeren ist nicht zulässig.
2. Spielsystem
2.1 Die INKLUSIONS-Liga spielt nach dem Braunschweiger System (3-er oder 4er-Mannschaften).
Das Braunschweiger System ist ein spezielles Spielsystem, welches ermöglicht, dass eine oder auch beide Mannschaften mit nur drei Spielenden antreten.
Je nachdem mit wie viel Spielenden die Mannschaften antreten, ist eine der folgenden Varianten möglich:
4 gegen 4 4 gegen 3 3 gegen 4 3 gegen 3
Kurzfristige Änderungen sind noch am Spieltag vor Spielbeginn möglich.
2.2 Es werden immer alle Spiele ausgetragen.
3. Spielregeln
3.1 Es gelten die Internationalen Tischtennisregeln A.
3.2 Einheitliche Spielkleidung ist nicht vorgeschrieben; die Hauptfarbe des Trikots muss sich jedoch eindeutig von der Farbe des verwendeten Balles unterscheiden.
3.3 Es dürfen nur von der ITTF zugelassene Wettkampfbälle verwendet werden.
Die im TTLive eingegeben Ballmarke muss nicht eingehalten werden.
4. Spielplanung
4.1 Die Spiele beginnen wochentags in den Hallenzeiten, die der Heim-Mannschaft zur Verfügung stehen.
Die Heim-Mannschaft bestimmt ihren Spieltag selbst.
4.2 Spielansetzungen werden von der Spielleitung auf Basis der Mannschaftsmeldungen als Rahmenplan erarbeitet.
4.3 Die Spielleitung wird vom INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA) bestimmt und sollte nach Möglichkeit aus dem Inklusionsbereich kommen.
4.4 Die Zahl der Staffeln ergibt sich in Abhängigkeit von der Anzahl der gemeldeten Mannschaften.
Die Staffelstärke sollte möglichst nicht mehr als 10 Mannschaften betragen.
4.5 Spielverlegungen sind eigenverantwortlich zwischen den Mannschaften zu klären.
Der neue Termin muss aus technischen Gründen innerhalb der laufenden Serie liegen, spätestens jedoch 1 Woche nach dem letzten Spiel laut Spielansetzung.
Die Einigung über die Spielverlegung erfolgt telefonisch oder bei längerem Planungshorizont (> 1 Woche) alternativ per E-Mail.
Wenn Einigkeit über den neuen Termin herrscht, erfolgt die Beantragung der Verlegung im TTLive.
Im Gegensatz zum restlichen Spielbetrieb reicht in der INKLUSIONS-Liga der Eintrag einer Partei im TTLive.
Daraufhin verlegt die Spielleitung das Spiel im TTLive.
Die bisher übliche Vorgehensweise mit dem Eintrag beider Parteien zur Vermeidung von Unstimmigkeiten/Missverständnissen ist natürlich weiterhin
möglich.
4.6 Die Vereine/Mannschaften melden, wie im restlichen Spielbetrieb üblich, über TTLive.
Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:
· Verein
· Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Mannschaftsleitung
· Spielstätte
· Spieltag und Spielbeginn
· Spielende (Name, Vorname, Geb.-Datum)
· Aufstellung nach Spielstärke (LivePZ am Stichtag) innerhalb der Mannschaft mit einer zulässigen Toleranz von +/- 50 LPZ, zwischen mehreren Mannschaften Toleranz von +/- 100 LivePZ.
· Für Minderjährige muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
4.7 Eine Nachmeldung von Spielenden kann jederzeit während der laufenden Saison per E-Mail an die Spielleitung unter Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum sowie der gewünschten/möglichen Aufstellungsposition erfolgen.
Die Nachmeldung muss im Vorfeld des Spieleinsatzes durchgeführt werden.
Falls möglich, sollten Nachmeldungen gebündelt erfolgen.
5. Spieldurchführung
5.1 Die beiden Mannschaftsleitungen sind für die ordnungsgemäße Austragung des Punktspiels verantwortlich.
Mannschaftsleitung ist im Regelfall diejenige Person, welche im TTLive als Mannschaftsleitung der jeweiligen Mannschaft gemeldet ist.
Sollte diese Person bei Spielbeginn nicht anwesend sein, dann übernimmt eine andere, anwesende Person des jeweiligen Vereins diese Rolle für die Dauer des Spiels.
5.2 Die Aufstellung der Mannschaften muss nach der Reihenfolge des Mannschaftsmeldebogen erfolgen (außer Doppel-Aufstellung).
Eine Nichteinhaltung führt zur Abwertung des Spiels gegen die falsch aufstellende Mannschaft durch die Spielleitung.
Wenn die Mannschaftsleitungen beider Mannschaften damit einverstanden sind, kann auf die Abwertung des Spiels verzichtet werden.
5.3 Verspätungen
Auf verspätete Spielende (max. 2 pro Mannschaft) wird bis zu 30 Minuten ab dem im TTLive eingetragenen Spielbeginn gewartet.
Bereits mögliche Partien werden vorgezogen.
Nach Ablauf der Frist gelten die Partien der fehlenden Spielenden als kampflos verloren, sofern keine Fristverlängerung oder der Einsatz von Ersatzspielenden vereinbart werden.
Wird durch die Verspätung die maximale nutzbare Hallenzeit überschritten, werden die nicht mehr spielbaren Partien kampflos (verloren) gewertet.
Dies gilt gleichermaßen für die Heim‑ und Gastmannschaft!
5.4 Im Ausnahmefall kann auch ein Spiel kampflos abgegeben werden.
Darüber sind die Spielenden möglichst spätestens einen Tag vorher telefonisch zu informieren.
Mannschaften, die ohne Benachrichtigung des Spielpartners nicht antreten, bekommen das Spiel als „kampflos verloren“ gewertet.
5.5 Das komplette Spielergebnis ist innerhalb von 3 Tagen im TTLive, primär durch die Heim-Mannschaft zu melden.
Eine Kontrolle und Bestätigung der Ergebnismeldung im TTLive durch die Gast-Mannschaft wird innerhalb einer Woche nach Spielende - auch bei kampflosen Spielen - erwartet.
Erfolgt keine Meldung innerhalb dieser Frist, wird das Spiel nach Abschluss der Spielwoche für die Heim-Mannschaft als „kampflos verloren“ gewertet.
Erfolgt die Bestätigung im TTLive nicht innerhalb der Fristen, können Einsprüche bezüglich der Ergebnismeldung nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden (z.B. durch Vorlage des Original-Spielbogens bzw. Durchschlages oder eines Fotos davon).
5.6 Für die Bearbeitung eventueller Proteste (Seite 23 Punkt 19.1) ist der INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA) unter Einbeziehung der Spielleitung zuständig.
Protest kann nur von einer der beiden Mannschaftsleitungen des jeweiligen Spiels eingelegt werden und muss schriftlich auf dem Spielbogen festgehalten werden.
Die Staffelleitung muss von der Protest einlegenden Mannschaft spätestens am übernächsten Tag informiert werden (per Telefon oder E-Mail), damit sie die Möglichkeit bekommt, die Situation kurzfristig zu bewerten und zu einer Schlichtung beitragen zu können.
6. Gebühren
6.1 Die Startgebühr pro Mannschaft beträgt 10,- € pro Saison.
6.2 INKLUSIONS-Liga-Mannschaften werden mit keinerlei weiteren Gebühren (z.B. Ordnungs-, Mahn- und Protestgebühren) belastet.
Bei wiederholten groben Verstößen gegen die INKLUSIONS-Liga-Spielordnung ist in Absprache zwischen INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA) und Spielleitung eine Ordnungsgebühr maximal in der Höhe der normalen Gebührenordnung möglich.
6.3 INKLUSIONS-Liga-Mannschaften werden bei der Erhebung von Ordnungsgebühren wegen Fehlens einer Schiedsrichtenden Person nicht berücksichtigt.
7. Ehrungen
Die Staffelsieger erhalten Urkunden.
8. Sonstiges
Der
INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA) aktualisiert diese Spielordnung bei Bedarf und informiert alle Mannschaftsleitungen über Änderungen.