Spielordnung für die INKLUSIONS-Liga
Stand: 10/2025
Vorbemerkungen:
Grundlage aller Begegnungen ist Fairplay – auf und neben dem Tisch.
Der Punktspielbetrieb der INKLUSIONS-Liga ist als organisierter Übungsbetrieb anzusehen – das Mitmachen steht im Vordergrund.
In der INKLUSIONS-Liga gilt vorrangig die hier vorliegende „Spielordnung für die INKLUSIONS-Liga“ einschließlich des Anhangs 1 ("Formelle Kriterien zur Einteilung") in Anlehnung an die Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis Bundes e.V. (DTTB) mit den Berliner Ergänzungen (im Folgenden "WO").
Punkte, die hier nicht explizit geregelt sind, werden zwischen den Mannschaften einvernehmlich geklärt.
Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, dann entscheidet die Spielleitung - bei Bedarf unter Rücksprache mit dem INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA).
Zur besseren Lesbarkeit wird durchgehend genderneutrale Sprache verwendet. Alle Formulierungen gelten für Personen jeden Geschlechts.
1. Spielberechtigung
1.1 Spielberechtigt sind alle Personen, die Tischtennis spielen (spielberechtigte Personen) und Mitglied in einem Verein sind, der seinerseits Mitgliedsverein im Berliner Tisch-Tennis Verband (BTTV) ist. Hierzu zählen insbesondere Personen aus der PingPongParkinson-Community, aus dem Bereich des Para-Sports sowie Spielende ohne Beeinträchtigung (SpoBs). Die Einzelheiten sind in Anhang 1 („Formelle Kriterien zur Einteilung“) geregelt.
1.2 Für Spielende mit Beeinträchtigungen (z. B. Parkinsonerkrankte, im Para-Sport aktive Personen oder Rollstuhl-Nutzende etc,) gelten bei entsprechendem Nachweis (Punkt 2 des Anhangs 1) keine Beschränkungen der LivePZ.
1.3 Für Spielende ohne Beeinträchtigung (SpoBs) gilt eine Beschränkung einer maximalen LivePZ von 1.300 zum jeweiligen Meldestichtag.
1.4 Jede Mannschaft darf mehrere Spielende ohne Beeinträchtigung (SpoBs) melden, jedoch pro Spiel höchstens einen Spielenden davon einsetzen.
1.5 Für Spielende aus anderen Verbänden des Deutschen Tischtennisverbandes gelten die Regelungen in den Abschnitten unter 1.2 und 1.3.
Alle Spielenden der genannten Gruppen dürfen sowohl in ihrer ursprünglichen Mannschaft als auch in der INKLUSIONS-Liga-Mannschaft gemeldet werden (Doppelt-Meldung).
Zur Kenntlichmachung der Teilnahme an der INKLUSIONS-Liga erhalten alle Spielenden den Namenszusatz (I).
Die INKLUSIONS-Liga hat eine gesonderte LivePZ, die keine Auswirkungen auf die Live-PZ der im BTTV oder in einem anderen Verand des DTTB spielberechtigten Spielenden hat, bzw. von dort beeinflusst wird.
Bis auf Weiteres wird die INKLUSIONS-Liga nicht nach TTR ausgewertet (keine Übertragung in ClickTT).
Der Einsatz von Spielenden, die nicht in der INKLUSIONS-Liga gemeldet oder nachgemeldet (siehe Kapitel 4.7.) sind, führt zum Verlust des jeweiligen Spiels.
1.6 Alle Spielenden starten (unabhängig von bestehenden LivePZ oder QTTR-Werten) in der INKLUSIONS-Liga zur Saison 2025/2026 mit 1.000 LivePZ.
Personen ohne bisherige LivePZ, die nach der Saison 2025/2026 in der INKLUSIONS-Liga starten, erhalten einen Startwert, der dem durchschnittlichen LivePZ-Wert der Spielenden, die sich in derselben Staffel auf derselben Position befinden, auf der der neue Spielende gemeldet ist, entspricht.
1.7 Für die Teilnahme in anderen Spielklassen des BTTV, auch beim Einsatz als Ersatzspielende, ist im Vorfeld des ersten Einsatzes die einmalige Beantragung einer Spielberechtigungsnummer im TTLive notwendig, sie werden dann „aktiv“. Zudem müssen Personen, die in anderen Spielklassen des BTTV spielen möchten, dort in einer Mannschaft gemeldet sein. Ohne die Meldung in einer entsprechenden Mannschaft ist kein (Ersatz-)Einsatz in den regulären Spielklassen des BTTV möglich. Es gelten dann die Regelungen unter 1.5 Absatz 2 zur Doppelt-Meldung.
1.8 Hat ein Verein mehrere INKLUSIONS-Liga-Mannschaften gemeldet, so dürfen Spielende der unteren in höheren Mannschaften in der INKLUSIONS-Liga unbegrenzt „Ersatz“ spielen.
Sie werden gemäß ihrer aktuellen LivePZ an entsprechender Position eingesetzt.
Der Einsatz von Spielenden aus einer höheren INKLUSIONS-Liga Mannschaft in einer niedrigeren ist nicht zulässig.
2. Spielsystem
2.1 Die INKLUSIONS-Liga spielt nach dem Braunschweiger System (3-er oder 4er-Mannschaften).
Beim Braunschweiger System tritt jede der beiden Mannschaften mit drei oder vier Spielenden an.
Die Aufstellung und die Anzahl der Spielenden werden vor Beginn des ersten Spiels bekanntgegeben.
Je nachdem mit wie viel Spielenden die Mannschaften antreten, ist eine der folgenden Varianten möglich:
4 gegen 4 4 gegen 3 3 gegen 4 3 gegen 3
2.2 Es werden immer alle Spiele ausgetragen.
3. Spielregeln
3.1 Es gelten die Internationalen Tischtennisregeln A.
3.2 Einheitliche Spielkleidung ist nicht vorgeschrieben; die Hauptfarbe des Trikots muss sich jedoch eindeutig von der Farbe des verwendeten Balles unterscheiden.
3.3 Es dürfen nur von der ITTF zugelassene Wettkampfbälle verwendet werden.
Die im TTLive eingegebene Ballmarke muss nicht eingehalten werden.
4. Spielplanung
4.1 Die Spiele beginnen wochentags in den Hallenzeiten, die der Heim-Mannschaft zur Verfügung stehen.
Die Heim-Mannschaft bestimmt ihren Spieltag selbst.
4.2 Spielansetzungen werden von der Spielleitung auf Basis der Mannschaftsmeldungen als Rahmenplan erarbeitet.
4.3 Die Spielleitung wird vom INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA) bestimmt und sollte nach Möglichkeit aus dem Inklusionsbereich kommen.
4.4 Die Zahl der Gruppen (Staffeln) ergibt sich in Abhängigkeit von der Anzahl der gemeldeten Mannschaften.
Die Staffelstärke sollte möglichst nicht mehr als 10 Mannschaften betragen.
4.5 Spielverlegungen sind eigenverantwortlich zwischen den Mannschaften zu klären.
Der neue Termin muss aus technischen Gründen innerhalb der laufenden Serie liegen, spätestens jedoch 1 Woche nach dem letzten Spiel laut Spielansetzung.
Die Einigung über die Spielverlegung erfolgt telefonisch oder bei längerem Planungshorizont (> 1 Woche) alternativ per E-Mail.
Wenn Einigkeit über den neuen Termin herrscht, erfolgt die Beantragung der Verlegung im TTLive.
Im Gegensatz zum restlichen Spielbetrieb reicht in der INKLUSIONS-Liga der Eintrag einer Partei im TTLive.
Daraufhin verlegt die Spielleitung das Spiel im TTLive.
Die im restlichen Spielbetrieb vorgegebene Vorgehensweise mit dem Eintrag beider Parteien zur Vermeidung von Unstimmigkeiten/Missverständnissen ist natürlich ebenfalls möglich.
4.6 Die Vereine/Mannschaften melden, wie im restlichen Spielbetrieb üblich, über TTLive.
Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:
· Verein
· Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Mannschaftsleitung
· Spielstätte
· Spieltag und Spielbeginn
· Spielende (Name, Vorname, Geb.-Datum)
· Aufstellung nach Spielstärke (LivePZ am Stichtag) innerhalb der Mannschaft mit einer zulässigen Toleranz von +/- 50 LivePZ, zwischen mehreren Mannschaften Toleranz von +/- 100 LivePZ.
· Für Minderjährige muss dem INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA) eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
4.7 Eine Nachmeldung von Spielenden kann jederzeit während der laufenden Saison per E-Mail an die Spielleitung unter Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum sowie der gewünschten/möglichen Aufstellungsposition erfolgen.
Die Nachmeldung muss im Vorfeld des Spieleinsatzes durchgeführt werden.
Falls möglich, sollten Nachmeldungen gebündelt erfolgen.
5. Spieldurchführung
5.1 Die beiden Mannschaftsleitungen sind für die ordnungsgemäße Austragung des Punktspiels verantwortlich.
Mannschaftsleitung ist im Regelfall diejenige Person, welche im TTLive als Mannschaftsleitung der jeweiligen Mannschaft gemeldet ist.
Sollte diese Person bei Spielbeginn nicht anwesend sein, dann übernimmt eine andere, anwesende Person des jeweiligen Vereins diese Rolle für die Dauer des Spiels.
5.2 Die Aufstellung der Mannschaften muss nach der Reihenfolge des Mannschaftsmeldebogen erfolgen (außer Doppel-Aufstellung).
Eine Nichteinhaltung führt zur Abwertung des Spiels gegen die falsch aufstellende Mannschaft durch die Spielleitung.
Wenn die Mannschaftsleitungen beider Mannschaften damit einverstanden sind, kann auf die Abwertung des Spiels verzichtet werden.
5.3 Verspätungen
Auf verspätete Spielende (max. 2 pro Mannschaft) wird bis zu 30 Minuten ab dem im TTLive eingetragenen Spielbeginn gewartet.
Bereits mögliche Partien werden vorgezogen.
Nach Ablauf der Frist gelten die Partien der fehlenden Spielenden als kampflos verloren, sofern keine Fristverlängerung oder der Einsatz von Ersatzspielenden vereinbart werden.
Wird durch die Verspätung die maximale nutzbare Hallenzeit überschritten, werden die nicht mehr spielbaren Partien kampflos (verloren) gewertet.
Dies gilt gleichermaßen für die Heim‑ und Gastmannschaft!
5.4 Im Ausnahmefall kann auch ein Spiel kampflos abgegeben werden.
Darüber sind die Spielenden möglichst spätestens einen Tag vorher telefonisch zu informieren.
Mannschaften, die ohne Benachrichtigung des Spielpartners nicht antreten, bekommen das Spiel als „kampflos verloren“ gewertet.
5.5 Das komplette Spielergebnis ist innerhalb von 3 Tagen im TTLive, primär durch die Heim-Mannschaft zu melden.
Eine Kontrolle und Bestätigung der Ergebnismeldung im TTLive durch die Gast-Mannschaft wird innerhalb einer Woche nach Ende des Spieles - auch bei kampflosen Spielen - erwartet.
Erfolgt keine Meldung innerhalb dieser Frist, wird das Spiel nach Abschluss der Spielwoche für die Heim-Mannschaft als „kampflos verloren“ gewertet.
Erfolgt die Bestätigung im TTLive nicht innerhalb der Fristen, können Einsprüche bezüglich der Ergebnismeldung nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden (z.B. durch Vorlage des Original-Spielbogens bzw. Durchschlages oder eines Fotos davon).
5.6 Für die Bearbeitung eventueller Proteste (WO A 19.1 (Seite 23)) ist der INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA) unter Einbeziehung der Spielleitung zuständig.
Protest kann nur von einer der beiden Mannschaftsleitungen des jeweiligen Spiels eingelegt werden und muss schriftlich auf dem Spielbogen festgehalten werden.
Die Staffelleitung muss von der Protest einlegenden Mannschaft spätestens am übernächsten Tag informiert werden (per Telefon oder E-Mail), damit sie die Möglichkeit bekommt, die Situation kurzfristig zu bewerten und zu einer Schlichtung beitragen zu können.
6. Gebühren
6.1 Die Startgebühr pro Mannschaft beträgt 10,- € pro Saison.
6.2 INKLUSIONS-Liga-Mannschaften werden mit keinerlei weiteren Gebühren (z.B. Ordnungs-, Mahn- und Protestgebühren) belastet.
Bei wiederholten groben Verstößen gegen die INKLUSIONS-Liga-Spielordnung ist in Absprache zwischen INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA) und Spielleitung eine Ordnungsgebühr maximal in der Höhe der normalen Gebührenordnung möglich.
6.3 INKLUSIONS-Liga-Mannschaften werden bei der Erhebung von Ordnungsgebühren wegen Fehlens einer Schiedsrichtenden Person nicht berücksichtigt.
7. Ehrungen
Die Staffelsieger erhalten auf Antrag Urkunden in digitaler Form.
8. Sonstiges
Der INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA) aktualisiert diese Spielordnung bei Bedarf und informiert alle Mannschaftsleitungen über Änderungen.
9. INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA)
9.1 Der INKLUSIONS-Sport-Ausschuss (ISA) ist das beratende und koordinierende Gremium der INKLUSIONS-Liga.
Er unterstützt die Spielleitung in Fragen der sportlichen, organisatorischen und inklusiven Weiterentwicklung der Liga.
9.2 Der ISA setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- einem Vorstandsmitglied des SC INKLUSION
- einem Mitarbeitenden des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Berlin e.V.
(BSB Berlin)
- der Landesleitung Berlin von PingPongParkinson (PPP).
9.3 Der ISA wirkt insbesondere mit bei:
- der Benennung der Spielleitung
- der Klärung von Fragen, Wünschen oder Anregungen rund um den Ligabetrieb
- der Bearbeitung von Protesten in Zusammenarbeit mit der Spielleitung
- der regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung der Spielordnung.
9.4 Der ISA ist per E-Mail unter folgender Adresse erreichbar:
isa@iltt.de